Zeitachse der Schweizer Klimapolitik
Die wichtigsten Etappen in nachvollziehbarer Abfolge — damit Sie einordnen können, woher die heutigen Regeln kommen und wohin die Reise geht. Stand: Juli 2026.
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Juni 2023
Volk nimmt das Klima- und Innovationsgesetz an
Als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative wird das KlG in der Volksabstimmung mit rund 59 % Ja-Stimmen angenommen. Damit ist der politische Weg zu Netto-Null 2050 bestätigt.
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1. Januar 2025
KlG und revidiertes CO2-Gesetz treten in Kraft
Das Klima- und Innovationsgesetz verankert Netto-Null 2050 verbindlich im Recht. Gleichzeitig gilt das revidierte CO2-Gesetz für 2025–2030; die CO2-Abgabe bleibt bei CHF 120 pro Tonne CO2.
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2025
ITINERO: erste Gesuche möglich
Unternehmen können erstmals Fördermittel für Dekarbonisierungsprojekte beantragen. Voraussetzung ist ein Netto-Null-Absenkpfad.
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30. Juli 2025
EU-Kommission empfiehlt den VSME-Standard
Der von der EFRAG entwickelte freiwillige Standard für KMU wird offiziell zur Nutzung empfohlen — ein einheitliches Instrument, um ESG-Anfragen zu beantworten.
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Herbst 2025
Deutschland setzt LkSG-Berichtspflicht aus
Die jährliche Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde wird ausgesetzt; ein Entwurf sieht ihre Streichung vor. Der faktische Datenbedarf in Lieferketten bleibt bestehen.
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April 2026
Schweiz: Vernehmlassung zum NUFG eröffnet
Der Bundesrat schickt den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung (Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung) in die Vernehmlassung. Es ist noch kein geltendes Recht.
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Bis 2040
Zwischenziel auf dem Weg zu Netto-Null
Das KlG sieht verbindliche Zwischenschritte vor. Die Emissionen sollen deutlich sinken, bevor 2050 der Netto-Null-Punkt erreicht wird.
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2050
Netto-Null-Ziel
Die Schweiz soll unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen. Verbleibende, schwer vermeidbare Emissionen müssen ausgeglichen werden.
Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Programme können sich ändern; für den Einzelfall gelten die Angaben der zuständigen Bundesstellen.
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